Wer kann Mitglied in der Gesellschaft werden?

Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.

Wie kann man Mitglied der Gesellschaft werden?

Um Mitglied des Vereins zu werden, ist ein formloser schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand des Vereins zu richten. Anschließend wird der Vorstand über die Neuaufnahme entscheiden.

Eine gesonderte Bestätigung über die Mitgliedschaft wird derzeit nicht ausgestellt. Vielmehr gilt die nach Überweisung des aktuellen Mitgliedsbeitrages auf unser Konto von uns versandte Bestätigung gleichzeitig als Mitgliedsbescheinigung.

Warum sollte man Mitglied werden, was bringt Ihnen die Mitgliedschaft?

Unser Ziel ist es, interessante Ideen zur Verbesserung der Lehre und zur Förderung von Forschungsprojekten in allen Bereichen der Informatik an der Hochschule Mittweida schnell und unbürokratisch umzusetzen. Die Verwirklichung solcher Projekte wird durch Ihren Mitgliedsbeitrag, Spenden von Einzelpersonen oder zukunftsorientierten Firmen sowie sonstige Mittel möglich. Bei den regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlungen der Gesellschaft können Sie Ihre Vorschläge darlegen.

Höhe der Mitgliedsbeiträge pro Jahr (Stand 2024):

  • für Studenten: beitragsfrei (ab 2013)
  • für andere natürliche Personen: 40,00 Euro
  • Personen im Ruhestand: 10,00 Euro
  • für juristische Personen: (Unternehmen, Hochschulen, andere Einrichtungen) mindestens 150,00 Euro
  • Die Mitgliedsbeiträge müssen rechtzeitig auf unser Konto eingezahlt werden.

Beitragsordnung der Gesellschaft zur Förderung der Informatik an der Hochschule Mittweida e.V.

§1 Die Gesellschaft zur Förderung der Informatik an der Hochschule Mittweida  erhebt für alle ihre Mitglieder einen Jahresbeitrag.

§2 Der jeweilige Jahresbeitrag wird vom Vorstand beschlossen und muss von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. Er gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird im Beitrittsjahr ab dem Beginn des Beitrittsquartals berechnet. Beitragsermäßigungen für bestimmte Gruppen sind zulässig.

§3 Mitgliedsbeiträge für ein Kalenderjahr sind im voraus zu zahlen; im Jahre des Beitritts sind sie mit der Aufnahme des Mitglieds fällig. Die Zahlung muß auf ein Konto der Gesellschaft zur Förderung der Informatik an der Hochschule Mittweida erfolgen. Jedes Mitglied ist für die rechtzeitige Zahlung seines Beitrages verantwortlich.

§4 Das Erlöschen der Mitgliedschaft hebt die Verpflichtung zur Zahlung bereits fällig gewordener Beiträge nicht auf.

§5 Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.